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Spendenquittungen für 2022

Ein Jahr ist zu Ende und wir bedanken uns für zahlreiche Spenden. Um das Schreiben von Spendenquittungen für das Finanzamt zu beschleunigen beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Für jede Spendenquittungen muss die vollständige Anschrift des Spenders vorliegen. Dies gilt auch bei eMail-Verand. Ist dies der Fall, erhalten Sie die Spendenquittung regelmäßig bis Ende Februar 2023. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen, Erinnerungen und dergl. ab.
  2. Für Spenden mit Überweisung oder Lastschrifteinzug ist eine förmliche Spendenquittung nur erforderlich, wenn der einzelne Spendenbetrag 300 € übersteigt. Bei Spenden unterhalb dieses Betrags genügt der Kontoauszug oder der Ausdruck einer Online-Überweisung als Nachweis.
  3. Soweit Sie Ihre Spende bei einem deutschen Finanzamt zur Ermäßigung der Einkommensteuer gem. § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen möchten, soll die Spendenquittung NICHT mit der Steuererklärung eingereicht werden. Es genügt, die Spende in der Erklärung mit Datum, Empfänger und Spendenbetrag einzutragen.

    Will das Finanzamt die Spende dann genauer überprüfen, wird es den Nachweis später anfordern. Dieser Nachweis könnte dann auch direkt durch den signierten Online-Beleg von uns erfolgen.


Waghäusel/Bruchsal/Karlsruhe, 16.01.2023